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   VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871   

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VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871 (https://dejure.org/2020,31017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2020 - 16b DC 20.1871 (https://dejure.org/2020,31017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 16b DC 20.1871 (https://dejure.org/2020,31017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDG § 3, § 17 Abs. 1 S. 1, § 26, § 27, § 67 Abs. 1; StPO § 33 Abs. 4 S. 1, § 112 Abs. 1 S. 1; VwGO § 88, § 113 Abs. 1 S. 4; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3; BBG § 60, § 61
    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Beamten wegen dringenden Verdachts der Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung" rechtmäßig

  • rewis.io

    Verdacht auf Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    (vgl. zum rechtsstaatlich notwendigen Inhalt eines Durchsuchungsbefehls: BVerfG, B.v. 26.5.1976 - 2 BvR 294/76 - juris Rn. 32 ff.; vgl. auch: Weiß, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, Stand: Juli 2020, § 27 BDG Rn. 27).
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft sie als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.1994 - 2 BvR 2559/93 - Rn. 11).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Der Einwand des Antragsgegners schließlich, der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei rechtswidrig, weil er zuvor nicht angehört worden sei und auf die Anhörung nicht habe verzichtet werden dürfen, weil sie den Zweck der Anordnung nicht gefährdet hätte (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3 BDG i.V.m. § 33 Abs. 4 Satz 1 StPO), verfängt bereits deshalb nicht, weil der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren nachträglich Gelegenheit hatte, Argumente vorzutragen (vgl. BVerfG, B.v. 4.12.2006 - 2 BvR 1290/05 - juris Rn. 12), worauf er vom Verwaltungsgericht im Übrigen - entgegen der Behauptung in der Beschwerdebegründung - ausdrücklich hingewiesen worden ist (BA Rn. 38 a.E.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Durchsuchung und Beschlagnahme haben sich daher nicht erledigt (vgl. dazu auch: BVerfG, B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - juris Rn. 52; Weiß, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, Stand: Juli 2020, § 27 BDG Rn. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Sie ist gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen (OVG NW, B.v. 22.3.2017 - 3d B 296/17.O - juris Rn. 2 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung ablehnen (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91; OVG LSA, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 15.7.1998 - 2 BvR 446/98 - juris Rn. 9) darf eine Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nicht allein deswegen als unzulässig verworfen werden, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (NdsOVG, B.v. 4.7.2019 - 11 OB 144/19 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - 10 L 9/17

    Disziplinare Ahndung bei der Verwendung der sog. Reichsbürger-Ideologie

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung ablehnen (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91; OVG LSA, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871
    Die Kostenentscheidung verbleibt, weil es sich um eine unselbständige Nebenentscheidung handelt, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3479

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen des

    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Reichsbürgertypische Ideen finden sich daneben in den dem Antragsgegner von POM P. übersendeten Musterschreiben an die GEZ nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen man sich unter Verwendung reichsbürgertypischer Formulierungen (z.B. Verlangen der Legitimation, "Mann aus der Familie ...") gegen Forderungen der GEZ zur Wehr setzen kann (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 7 ff.).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitlich demokratische Verfassungsordnung ablehnen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91; VG Regensburg, U.v. 26.11.2018 - RN 10 B DK 17.1988 - S. 17, n.v.; VG Trier, U.v. 14.8.2018 - 3 K 2486/18.TR - juris Rn. 53 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.; VG München, U.v. 8.2.2018 - M 19L DK 17.5914 - n.v.).

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3476

    Zulässigkeit einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungsanordnung bei Verdacht von

    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Reichsbürgertypische Ideen finden sich auch in den dem Antragsgegner von POM P. übersendeten Musterschreiben an die GEZ nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen man sich unter Verwendung reichsbürgertypischer Formulierungen (z.B. Verlangen der Legitimation, "Mann aus der Familie ...") gegen Forderungen der GEZ zur Wehr setzen kann (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 7 ff.).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitlich demokratische Verfassungsordnung ablehnen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91; VG Regensburg, U.v. 26.11.2018 - RN 10 B DK 17.1988 - S. 17, n.v.; VG Trier, U.v. 14.8.2018 - 3 K 2486/18.TR - juris Rn. 53 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.; VG München, U.v. 8.2.2018 - M 19L DK 17.5914 - n.v.).

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3474

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen

    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitlich demokratische Verfassungsordnung ablehnen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91; VG Regensburg, U.v. 26.11.2018 - RN 10 B DK 17.1988 - S. 17, n.v.; VG Trier, U.v. 14.8.2018 - 3 K 2486/18.TR - juris Rn. 53 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.; VG München, U.v. 8.2.2018 - M 19L DK 17.5914 - n.v.).

  • VG München, 30.08.2021 - M 19L DA 21.4338

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren gegen

    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung ablehnen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91; VG Regensburg, U.v. 26.11.2018 - RN 10 B DK 17.1988 - S. 17, n.v.; VG Trier, U.v. 14.8.2018 - 3 K 2486/18.TR - juris Rn. 53 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.; VG München, U.v. 8.2.2018 - M 19L DK 17.5914 - n.v.).

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3478

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber Polizeibeamten wegen

    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitlich demokratische Verfassungsordnung ablehnen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91; VG Regensburg, U.v. 26.11.2018 - RN 10 B DK 17.1988 - S. 17, n.v.; VG Trier, U.v. 14.8.2018 - 3 K 2486/18.TR - juris Rn. 53 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.; VG München, U.v. 8.2.2018 - M 19L DK 17.5914 - n.v.).

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

    Der Beklagte vertritt und teilt jedenfalls in wesentlichen Aspekten das Gedankengut der sog. "Reichsbürgerbewegung"; seine Ansichten sind - selbst nach eigener Einlassung (Berufungsbegründung v. 13.5.2019 S. 6) - kongruent mit sogenannten reichsbürgertypischen Denkansätzen, auch wenn er selbst bestreitet, Mitglied der sog. Reichsbürger bzw. Selbstverwalter zu sein (zur fehlenden Treuepflicht bei sog. Reichsbürgern vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 12; NdsOVG, U.v. 20.4.2021 - 3 LD 1/20 - juris; OVG NW, U.v. 21.4.2021 - 3d A 1595/20.BDG - juris; B.v. 22.3.2017 - 3d B 296/17.O - juris Rn. 7; OVG LSA, U.v. 15.3.2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 56 ff.).
  • VG München, 16.08.2023 - M 13L DA 23.3850

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren (hier: Verdacht

    Ein dringender Verdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Die beantragten Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen stehen weder zur Bedeutung der Sache noch zur zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis, vgl. Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayDG; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Maßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VG München, 27.05.2022 - DA 22.2800

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen Beamten wegen diskrimierender

    Ein dringender Verdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Die beantragten Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen stehen weder zur Bedeutung der Sache noch zur zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis, vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3 BayDG; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 16a DC 21.440

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen bei Werbung eines Beamten für

    Der Senat entscheidet hierüber in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend, insbesondere unabhängig vom Beschwerdevorbringen (vgl. zum mit Art. 65 Abs. 1, 3 BayDG wortgleichen § 67 Abs. 1, 3 BDG: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 67 Rn. 2; BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 4; SächsOVG, B.v. 10.8.2011, a.a.O. Rn. 12).

    2.2.1 Am 28. Januar 2021, dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Beschlüsse an den Antragsgegner unmittelbar vor der Durchsuchung seiner Wohnungen, bestand der dringende, auf eine konkrete Tatsache gestützte Verdacht (hierzu BayVGH, B.v. 5.10.2020, a.a.O. Rn. 6; SächsOVG, B.v. 7.2.2019 - 6 E 1/19 - juris Rn. 5, 9), der Antragsgegner habe dadurch ein Dienstvergehen in Form eines Verstoßes gegen § 34 Satz 3 BeamtStG begangen, dass er mittels des (bereits näher beschriebenen) Aufklebers an der Heckscheibe seines Fahrzeugs den Slogan der QAnon-Bewegung öffentlich verbreitet und damit für sie geworben habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - 3d A 1595/20

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen Verfassungstreue

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.03.2018 - 10 L 9.17 -, juris Rn. 58; Bayer. VGH, Beschluss vom 05.10.2020 - 16b DC 20.1871 -, juris Rn. 17.
  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 16a DC 21.2707

    Durchsuchung bei Verdacht verfassungsfeindlicher Betätigung eines Beamten

  • VG München, 19.05.2022 - M 19B DA 22.2551

    Disziplinarverfahren: Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen einen

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